Ab dem 01.01.2024 ist eine elektronische Reisegenehmigung (eTA) für JEDEN Besucher (Ausländer, außer Staatsbürger der EAC-Mitgliedsstaaten), einschließlich Kleinkinder und Kinder, zur Einreise in die Republik Kenia erforderlich.
Diese ist über folgenden Link zu beantragen: www.etakenya.go.ke
Anträge über Drittanbieter Webseiten werden kommentarlos abgelehnt.
Das ETA-System hat das eVisa-System für Kenia ersetzt und ist derzeit in Kraft.
Bisher ausgestellte eVisa behalten Ihre Gültigkeit.
Es wird empfohlen, die eTA mindestens drei Tage vor der Einreise nach Kenia zu beantragen, damit genügend Zeit für die Erteilung der Genehmigung bleibt.
Reiseinformationen sind ein obligatorischer Teil des Antragsverfahrens. Daher können Sie die eTA erst beantragen, nachdem Sie Ihre Reise und Unterkunft gebucht haben.
Reisende können ihre Anträge aber auch schon 3 Monate vor der Reise einreichen. Es wird jedoch empfohlen, dass Reisende den Antrag stellen, sobald sie ihre Flugtickets und Unterkünfte/Reisepakete in Kenia gebucht haben.
Weitergehende Information zum Kenia Visum sind auf der folgenden Webseite zu finden. https://www.kenia-urlaub.net/visum-und-staatsbuergerschaft/